Deutsches Reich. Reichsministerium für Wiederaufbau
Zuständig für die aus dem Versailler Vertrag resultierenden Reparations- und Ausgleichsverfahren; das ehemalige Reichskolonialamt war dem Ministerium als Kolonialzentralverwaltung angegliedert
Zuständig für die aus dem Versailler Vertrag resultierenden Reparations- und Ausgleichsverfahren; das ehemalige Reichskolonialamt war dem Ministerium als Kolonialzentralverwaltung angegliedert