Österreich-Ungarn. Kaiserliches und Königliches Heer

Die von der k.u.k. Militäradministration offiziell Gemeinsame Armee genannten Streitkräfte wurden vom Kaiser und in Gesetzen in Friedenszeiten einfach als Heer genannt. Die Gemeinsame Armee wurde am 15. März 1867, nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich, errichtet und am 31. Oktober 1918, durch den Austritt der ungarischen Truppenteile, aufgelöst. Bis zum Jahr 1889 trugen die Streitkräfte das Prädikat k.k. (kaiserlich-königlich, seit 1867 für eine gemeinsame Institution beider Reichshälften eigentlich irreführend). Erst auf ausdrücklichen Wunsch Ungarns wurde mit dem Gesetz vom 11. April 1889 die Bezeichnung k.u.k. auch für das Heer eingeführt. Bei der Kriegsmarine wurde k.u.k. seltener verwendet, da es ohnedies nur diese eine Formation von Seestreitkräften gab. Die Gemeinsame Armee bildete zusammen mit der k.k. Landwehr und der k.u. Honvéd (ungarische Landwehr) die Landstreitkräfte Österreich-Ungarns. Mit der k.u.k. Kriegsmarine bildeten sie die Streitkräfte von Österreich-Ungarn (offiziell Bewaffnete Macht oder auch Wehrmacht genannt).

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