Werk
BGV A3
Unfallverhütungsvorschrift zur Konkretisierung oder Ergänzung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften erlassen; sie sind mit Genehmigung durch das Bundesarbeitsministerium verbindlich; Bestimmung des geistigen Schöpfer gem. 19.2.1.1.1 b)
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Literatur und Nachweise (24)
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