Deutschland (Bundesrepublik). Bundestag. Ausschuss für Arbeit
1.-5. Wahlperiode. Ab 6. Wahlperiode Aufgaben übergegangen an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung.
1.-5. Wahlperiode. Ab 6. Wahlperiode Aufgaben übergegangen an den Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung.