Österreich. Menschenrechtsbeirat
Gremium zur Beratung des Innenministeriums sowie zur Beobachtung und Überprüfung nachgeordneter Behörden hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte; Rechtsgrundlage: §§ 15a-c SicherheitspolizeiG
Gremium zur Beratung des Innenministeriums sowie zur Beobachtung und Überprüfung nachgeordneter Behörden hinsichtlich der Wahrung der Menschenrechte; Rechtsgrundlage: §§ 15a-c SicherheitspolizeiG