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Schiffsrechtegesetz

Gesetz vom 15.11.1940; in Kraft getrten am 01.01.1941; enthält die wesentlichen Regelungen des materiellen Schiffssachenrechts der eingetragenen See- und Binnenschiffe und der Schiffsbauwerke, nämlich über Erwerb und Verlust des Eigentums, über die Hypotheken und über den Nießbrauch

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Oberbegriff instantiell (1)

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