Nordrhein-Westfalen. Beratender Ausschuss für das Pressewesen
Beratender Ausschuss zur Überprüfung von Presseäußerungen hinsichtlich ihrer Haltung zur freiheitlich-demokrat. Grundordnung (12 Mitgl.) als Bindeglied zwischen Regierung und Presse, gegr. 1950, tätig bis 1955, insbesondere zur Durchführung des Berufsausübungsgesetzes (das 1959 vom BVG für nichtig erklärt wurde). Er musste von der Landesregierung in jedem Fall einer beabsichtigten Untersagung der Berufsausübung angehört werden und konnte selbst diesbezügl. Empfehlungen aussprechen.