Werk

Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter (1980 Mai 09)

Ursprünglich Anlage 1 zu den Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Gütern (CIM); seit der COTIF-Änderung 1999 Anhang C zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr (COTIF)

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