Werk
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Gesetz vom 21.12.2000; Artikel 1 des Gesetzes über Teizeitarbeit und befristete Arbeitsverträge und zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Bestimmungen; löst das Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung ab
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