Werk Gesetz über Maßnahmen zur außenwirtschaftlichen Absicherung gemäß § 4 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft Gesetz vom 29.11.1968 Bezüge im Wissensnetz Oberbegriff instantiell (1) GND-Werke Außenwirtschaftsrecht