Österreich. Verstärkter Reichsrath
Per Gesetz vom 5. März 1860 wurde verfügt, dass der Reichsrat durch außerordentliche Reichsräte zu verstärken sei: Einrichtung des "Verstärkten Reichsrats".
Erster Zusammentritt am 31. Mai 1860.
Beratungsgremium der Regierung in Bezug auf die allgemeine Gesetzgebung und die Regelung des Staatshaushaltes sowie anderer rechtlicher Vorgaben.