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OECD-Musterabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Musterabkommen von 1963; vom Steuerausschuss der OECD erarbeitetes Muster für Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die die Mitgliedsstaaten untereinander oder mit Drittstaaten abschließen, um trotz der vielfältigen Sonderprobleme in den Steuerrechtsordnungen der einzelnen Staaten größtmögliche Vereinheitlichung der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zu erzielen.

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