Allgemeiner Hannoverscher Klosterfonds

Selbständige Stiftung des öffentlichen Rechts, wurde 1818 durch Stiftungsurkunde ins Leben gerufen, um das seit 1542 in unterschiedlicher Organisationsform zusammengefasste Kirchenvermögen zu verwalten. War dieses zuerst durch die Reformation zusammengekommen, so wurde nach dem Reichsdeputationshauptschluss noch das Klostervermögen zahlreicher aufgelöster Klöster hinzugefügt

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