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Wohngeldsondergesetz

Art. 1 des Gesetzes über die Einfühurng eines Wohnungssondergeldgesetzes für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiete vom 20.06.1991; in Kraft getreten am 01.10.1991; außer Kraft getreten am 31.12.2004

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