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Auslandinvestment-Gesetz

Gesetz vom 28.07.1969; Erster Teil des Gesetzes über den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, über die Besteuerung ihrer Erträge sowie zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften; im Wesentlichen am 01.11.1969 in Kraft getreten

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