Werk

Halsgerichtsordnung

Halsgerichtsordnung von 1466, die das ordentliche Verfahren bei "Ungerichten", d.h. "bei jeder peinlichen, an Leib und Leben gehenden Sache für das schwäbische Rechtsgebiet regelte.

Bezüge im Wissensnetz

Oberbegriff instantiell (1)

GND-Werke
Cookie-Einstellungen