Werk
Halsgerichtsordnung
Halsgerichtsordnung von 1466, die das ordentliche Verfahren bei "Ungerichten", d.h. "bei jeder peinlichen, an Leib und Leben gehenden Sache für das schwäbische Rechtsgebiet regelte.
Werk
Halsgerichtsordnung von 1466, die das ordentliche Verfahren bei "Ungerichten", d.h. "bei jeder peinlichen, an Leib und Leben gehenden Sache für das schwäbische Rechtsgebiet regelte.