Ort
Baden-Leesdorf
Leesdorf war eine Grundherrschaft des Stiftes Melk; 1848 wurden diese grundherrlichen Rechte abgeschafft und ein Ortsvorsteher eingesetzt; mit dem NÖ Gemeindegesetz vom 17.3.1849 bzw. der Durchführungsbestimmung von 1850 wurde es der Stadt Baden eingemeindet; im NÖ bzw. ÖAmtskal. wird es ab da als Ortsteil, teils auch nur als Katastralgemeinde bezeichnet; ab 1978 nur mehr Bezeichnung einer Katastralgemeinde; nicht zu verwechseln mit dem namensgleichen Schloss Leesdorf