Werk
Deutsche Bundesakte (1815)
Verfassung am 08.06.1815 verabschiedet und am 10.06.1815 unterzeichnet; aus 20 Art. bestehender Rahmenvertrag, der 1820 durch die in der Wiener Schlussakte formulierten Zusatzbestimmungen zur endgültigen Verfassung des Dt. Bundes ausgestaltet wurde