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Europäisches Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen (1968 September 27)

Abkommen vom 27.09.1986 (an diesem Tag in Brüssel unterzeichnet); in Kraft getreten am 01.02.1973; ergänzt durch das Protokoll vom 27.09.1968 und das Auslegungsprotokoll vom 03.06.1971. Bei jeder Erweiterung der EG wurde ein Beitrittsübereinkommen zum EuGVÜ ausgearbeitet, das von allen Vertragsstaaten sowie von den neu beitretenden Staaten ratifiziert werden musste.

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