Werk

Carolina

Die Constitutio criminalis Carolina wurde unter Kaiser Karl V. im Jahre 1530 auf dem Augsburger Reichstag beschlossen und 1532 auf dem Reichstag in Regensburg ratifiziert und erhielt damit Gesetzeskraft. Sie beruhte großteils auf der Bambergischen Halsgerichtsordnung und gilt heute als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch. Sie umfasst Regelungen zum Strafprozess und zur Bestrafung einzelner Delikte.

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