Werk

Gebührenordnung für Ärzte

Rechtsverordnung vom 12.11.1982; Neufassung vom 09.02.1996. Die GOÄ enthält Mindest- und Höchstbeträge für die Gebühren ärztlicher Leistungen. Ärzte rechnen die Behandlung privat krankenversicherter Patienten nach GOÄ ab. Außerdem können sie Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten, die nicht zum Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, diesen gegenüber nach GOÄ abrechnen.

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