Österreich. Rechnungshof
Am 23.12.1761 als "Hofrechencammer" von Kaiserin Maria Theresia gegründet. 1792 löst Kaiser Franz II. die Hofrechencammer auf und überträgt die Kontrolle dem Staatsrat bzw. dessen "Central-Control-Department". 1794 Errichtung der nicht mehr der administrierenden Hofstellen unterstehenden, sondern unmittelbar der Anordnungsmacht des Kaisers unterworfenen "Obersten Staatskontrolle". 1801 Auflösung der "Obersten Staatskontrolle" und Übertragung der Kontrolle auf die den Chefs der administrativen Hof- und Länderstellen unterstehenden Buchhaltereien. 1805 erfolgt mit der Errichtung des "General-Rechnungs-Direktoriums" (dem Kaiser unmittelbar unterstellte Behörde) eine Neuorganisation der Finanzkontrolle. 1854 wird das General-Rechnungs-Direktorium in die "KK Oberste Rechnungs-Controll-Behörde" umgewandelt. 1866 wird mit dem Obersten Rechnungshof eine neue Kontrollbehörde geschaffen. 1918 übernimmt die neu entstandene Republik den Obersten Rechnungshof aus der Monarchie. 1919 wird durch das Gesetz über den Staatsrechnungshof eine Neuregelung getroffen. 1939 gehen die Aufgaben des Rechnungshofes des Landes Österreich auf den Rechnungshof des Deutschen Reiches über. Die vorläufige Verfassung errichtet am 01.05.1945 "zur Prüfung der Gebarung des Staates, der Länder, der Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern und ihrer Betriebe und Anstalten sowie anderer Rechtsträger" den Staatsrechnungshof. Durch das Inkrafttreten des B-VG geht der Staatsrechnungshof in den Rechnungshof über (19.12.1945).
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- Bericht des Rechnungshofes gemäß Art. 1 § 8 Bezügebegrenzungsgesetz, BGBl. I Nr. 64 1997
- Bericht des Rechnungshofes über die durchschnittlichen Einkommen der gesamten Bevölkerung gemäß Art. 1 § 8 Abs. 4 des Bezügebegrenzungsgesetzes, BGBl. I Nr. 64 1997, getrennt nach Branchen, Berufsgruppen und Funktionen
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