Zentrale Datenverarbeitungsstelle für das Saarland
ab 01.01.1971 zunächst eigenständige zentrale Einrichtung des Landes gemäß § 14 LOG im Geschäftsbereich des Minister der Finanzen des Saarlandes; ab 01.01.1995 Überführung in einen Landesbetrieb gemäß § 26 LHO; zum 01.06.2001 als Abteilung B integriert in das neugegründete Landesamt für Finanzen; zum 01. Oktober 2006 wurde die Abteilung ZDV-Saar zusammen mit dem Statistischen Amt, der Zentralen Besoldungs- und Versorgungsstelle, der Landeshauptkasse, dem Amt für Bau- und Liegenschaften sowie der Zentralen und Inneren Dienste zum Landesamt für Zentrale Dienste überführt