Saargebiet. Oberster Gerichtshof
Nach der Wiedereingliederung des Saargebietes ins Deutsche Reich im Jahr 1935 wurde der Oberste Gerichtshof gemäß § 6 des Gesetzes über die vorläufige Verwaltung des Saarlandes abgeschafft.
Die im Versailler Vertrag vorgesehene Berufungsinstanz wurde 1921 errichtet. Der Oberste Gerichtshof (Cour Suprême de Justice) mit Sitz in Saarlouis übernahm die Aufgaben, die bisher von den Oberlandesgerichten und dem Reichsgericht wahrgenommen wurden.