Preußen. Landtag
Der preußische Landtag bestand bis 1918 aus diesen Kammern: dem preußischen Herrenhaus und dem preußischen Abgeordnetenhaus. Während der Weimarer Republik hieß die erste Kammer des Landesparlaments des Freistaates Preußen Preußischer Landtag, die zweite Kammer war der Preußische Staatsrat.
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