Deutschland (Gebiet unter Alliierter Besatzung, Vereinigtes Wirtschaftsgebiet). Deutsches Obergericht

Aufgabe des Gerichts war die einheitliche Auslegung und Anwendung des privaten und öffentlichen Wirtschaftsrechts.

Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland gingen die Aufgaben des DOG auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, den Bundesfinanzhof in München und das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über. Nach Errichtung dieser Obersten Bundesgerichte wurden das DOG und die Generalanwaltschaft durch die Verordnung über die Auflösung des Deutschen Obergerichts für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet und der Generalanwaltschaft bei diesem Gericht vom 27.12.1951 am 31.12.1951 aufgelöst. Die Abwicklung, für die eine "Abwicklungsstelle des Deutschen Obergerichts und der Generalanwaltschaft bei diesem Gericht" in Köln eingerichtet wurde, endete im Jahre 1952.

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