Quartette, Vl 1 2, Va, Vc, B 8. Fassung 1887
Urfassung von 1862 gilt als Jugendwerk, für die Nachwelt wollte Dvořák die Revison von 1887 überliefert wissen
Urfassung von 1862 gilt als Jugendwerk, für die Nachwelt wollte Dvořák die Revison von 1887 überliefert wissen