Winterhilfswerk des Deutschen Volkes
Mit dem Gesetz über das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes vom 01.12.1936 wurde das WHW zur rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts erklärt.
Bezüge im Wissensnetz
Literatur und Nachweise (236)
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Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (9)
GND-Körperschaften9 Einträge anzeigen
- Deutsches Winterhilfswerk. Landesgruppe Schweiz
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau Baden-Elsass
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau Groß-Berlin
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau Kurhessen
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau Mainfranken
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau München-Oberbayern
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Gau Rheinpfalz
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes. Kreis (Frankfurt, Main)
- Winterhilfswerk des Deutsches Volkes. Gau (Hamburg)
Verfasst (7)
DNB-Titeldaten7 Einträge anzeigen
- Anordnung
- Anordnungen zur Durchführung des Winterhilfswerkes
- Das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes für den Bereich des Freistaates Bayern
- Grundsätze für die Durchführung des Winter-Hilfswerk des Deutschen Volkes ... im Gau Groß-Berlin
- Rechenschaftsbericht
- Rundschreiben
- Winterhilfswerk des Deutschen Volkes
Creator (7)
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- Anordnung
- Anordnungen zur Durchführung des Winterhilfswerkes
- Das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes für den Bereich des Freistaates Bayern
- Grundsätze für die Durchführung des Winter-Hilfswerk des Deutschen Volkes ... im Gau Groß-Berlin
- Rechenschaftsbericht
- Rundschreiben
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