Arbeitsmarktservice Kärnten
Durch das Arbeitsmarktservicegesetz vom 07.04.1994 wird die Arbeitsmarktverwaltung aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert, mit dem bisherigen Fonds der Arbeitsmarktverwaltung verschmolzen und in ein eigenständiges Rechtssubjekt mit Organisationsrecht umgewandelt.