Stiftung Hochschule für Gestaltung HfG Ulm
Rechtsnachfolgerin der "Geschwister-Scholl-Stiftung".
Die Aufgabe der Verwaltung des Stiftungsvermögens schließt die Verpflichtung zum Erhalt der Gebäudeanlage mit ein. Zu diesem Zweck ist die Stiftung laut Satzung verpflichtet, Erträge aus Mieterlösen dieser Liegenschaften zu erwirtschaften.