Arbeitsmarktservice Niederösterreich
Durch das Arbeitsmarktservicegesetz vom 7.4.1994 wird die Arbeitsmarktverwaltung aus der unmittelbaren Bundesverwaltung ausgegliedert, mit dem bisherigen Fonds der Arbeitsmarktverwaltung verschmolzen, und in ein eigenständiges Rechtssubjekt mit Organisationsrecht umgewandelt. - telM