Österreich. B-Gendarmerie

Keimzelle des Bundesheeres

Die kommunistische Machtübernahme in Prag war der Auslöser für die geheime Wiederbewaffnung Österreichs, die in erster Linie von den USA betrieben wurde. Als Folge wurden im Winter 1950/51 Spezialverbände der Gendarmerie geschaffen und pro Westzone ein je 500 Mann starkes Alarm-Bataillon (Nr. 1 für Oberösterreich - ohne Mühlviertel und Salzburg, Nr. 2 für Steiermark und Kärnten, Nr. 3 für Tirol und Vorarlberg) aufgestellt. Diese Gendarmerie-Alarmabteilungen bildeten den Grundstock der B-Gendarmerie; daneben gab es noch die als "Aufgebot" titulierte Registrierung des österreichischen Wehrpotenzials sowie die Vorarbeiten zur Aufstellung einer österreichischen Armee. Am 1.8.1952 wurden die Sonderformationen zu "Gendarmerieschulen", gleichzeitig traten die ersten Heeresoffiziere ihren Dienst an. Da der "Alliierte Rat Österreich" am 10.12.1945 jede militärische Tätigkeit untersagt hatte, wurde der Name "B-Gendarmerie" gewählt. Diese Bezeichnung wurde zwecks Unterscheidung zur allgemeinen, der "A-Gendarmerie" (die jedoch nie so angesprochen worden ist) eingeführt. Das mit militärischen Angelegenheiten befasste Bundeskanzleramt richtete am 15.7.1955 das Amt für Landesverteidigung als Sektion VI des Bundeskanzleramtes ein; knapp eine Woche später wurden ihm die Gendarmerieschulen unterstellt, die in "Provisorische Grenzschutz-Abteilungen" umbenannt wurden.

Bezüge im Wissensnetz

Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (3)

GND-Körperschaften

Als Vorherige Körperschaft beteiligt (1)

GND-Körperschaften

Administrative Überordnung der Körperschaft (1)

GND-Körperschaften

Nachfolgende Körperschaft (1)

GND-Körperschaften
Cookie-Einstellungen