Landesdenkmalamt Baden-Württemberg
Wurde am 1. Januar 2005 aufgelöst und in die vier Regierungspräsidien eingegliedert. Für jeden Regierungsbezirk ist nunmehr ein eigenes Fachreferat für Denkmalpflege im jeweiligen Regierungspräsidium zuständig. Dort ist die praktische Denkmalpflege angesiedelt. Die landesweite fachliche Denkmalpflege, Grundsatzfragen sowie die Durchführung von Schwerpunktgrabungen übernimmt das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart.
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