Vereinigung der Deutschen Adelsverbände
Die "Vereinigung der Deutschen Adelsverbände" (VdDA) entstand 1956 in direkter Rechtsnachfolge der "Deutschen Adelsgenossenschaft" (DAG). Als DAG-Nachfolgerin war sie ein "Verein alten Rechts". Durch die Vereinigung der früheren DAG und der am 29.04.1954 gegründeten "Arbeitsgemeinschaft deutscher Adelsverbände" entstand die "Vereinigung der Deutschen Adelsverbände" (VdDA).