Centrale Marketinggesellschaft der Deutschen Agrarwirtschaft

Die CMA hatte etwa 150 Mitarbeiter und dreizehn Auslandsbüros. Am 05.03.2009 wurde − als eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Absatzfonds vom 3. Februar 2009 − in einer außerordentlichen Gesellschafterversammlung die Liquidation der CMA beschlossen (§ 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG), da die Finanzierung durch nun wegfallende Zwangsabgaben gefährdet war. Für den Abschluss des Liquidationsverfahrens wird zu Beginn des Geschäftsjahrs 2012 ausgegangen. Am 05.07.2013 war die Liquidation noch nicht abgeschlossen. Auf der Webseite findet sich nur noch die Angabe des Impressums mit "CMA Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft mbH i.L."

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