Oberpfalz. Appellationsgericht
Nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Umwandlung der bestehenden (Ober)Appellationsgerichte in Oberlandesgerichte.
1808 Neuordnung der bayerischen Gerichtsverfassung und Umwandlung der ehemaligen Hofgerichte in Appellationsgerichte.