Preußen. Oberlandesgericht (Münster (Westf))
Nach dem Erlass der Reichsjustizgesetze von 1877 erfolgte mit deren Inkrafttreten am 01.10.1879 die Aufhebung des Gerichts zugunsten der Alleinzuständigkeit des "Oberlandesgerichts Hamm" für die Provinz Westfalen.
Durch Verordnung vom 30.04.1815 Nachfolger der Oberlandesgerichtskommission Münster.