Freiwillige Feuerwehr Hammerles
Im Eingemeindungsvertrag vom 14.02.1975 ist festgelegt, "dass die ,Freiwillige Feuerwehr Hammerles' auch über den 31. Dezember 1977 hinaus als selbstständige Wehr und als Verein bestehen bleiben kann und zwar solange die einer Wehr obliegenden Aufgaben erfüllt werden".