Deutsches Reich. Staatsgerichtshof
Verfassungsgericht der Weimarer Republik; kein ständiges Gericht, sondern bei Bedarf einberufen; nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls beim Reichsgericht angesiedelten Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik
Verfassungsgericht der Weimarer Republik; kein ständiges Gericht, sondern bei Bedarf einberufen; nicht zu verwechseln mit dem ebenfalls beim Reichsgericht angesiedelten Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik