Reichswirtschaftskammer

1934-1945

Am 27. Februar 1934 erließ die Reichsregierung das Gesetz zur Vorbereitung des organischen Aufbaus der Deutschen Wirtschaft. Nach dem Gesetz gliederte sich die gesamte gewerbliche Wirtschaft in zwölf Hauptgruppen, von denen sieben auf die Industrie entfielen. Nach organisatorischen Zwischenlösungen bestand die fachliche Spitzengliederung der gewerblichen Wirtschaft aus sechs Reichsgruppen: Industrie, Handwerk, Handel, Banken, Versicherungen und Energiewirtschaft. Diese Reichsgruppe untergliederten sich in Hauptgruppen, diese Hauptgruppen setzten sich aus den Wirtschaftsgruppen mit ihren Fachgruppen zusammen. Die Basis der fachlichen Organisationspyramide bildeten schließlich die einzelnen Bezirksgruppen der Fachgruppen.

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