Fürstentum Ansbach. Justiz-Rat
1730 aus dem Hofrat abgespalten, der Aufgabenbereich des neu eingerichteten Justizrats umfasste das Justizwesen, die Kriminalgerichtsbarkeit und die Appellationen von den Untergerichten. 1752 wurden die beiden Kollegien unter der Bezeichnung Hof-, Regierungs- und Justizrat wiedervereinigt