Berlin. Abteilung 1 Entschädigungsbehörde
Die Entschädigungsbehörde im Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten führt im Rahmen der Zuständigkeit für das Land Berlin das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG), das Gesetz über die Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus (BerlEG), das Gesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG) aus.