Mecklenburg-Schwerin. Oberrat der Israelitischen Landesgemeinde Mecklenburg-Schwerin

Dieses Gremium wurde 1839 durch Großherzog Paul Friedrich im "Statut für die allgemeinen kirchlichen Verhältnisse der israelitischen Unterthanen im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin" geschaffen. Dem Oberrat gehörten zwei landesherrliche Kommissare, der Landesrabbiner sowie ein Rat von zunächst 5, ab 1913 von 6, ab 1926 von 4 durch die israelitischen Gemeinden bzw. durch deren Vertreter zu wählende Mitglieder an. Der Oberrat nahm 1840 seine Geschäftstätigkeit auf, die er bis 1939 ausüben konnte.

Sitz: 1840-1926 in Schwerin, 1926 Verlegung nach Rostock

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