Erfurter Regierung
Der Erzbischof von Mainz Johann Philipp von Schönborn installierte nach der Reduktion von Erfurt (1664) den "Kurfürstlich Mainzischen Erfurter Staat", an der Spitze ein Vizedom (ab 1675 als Statthalter bezeichnet, zu besetzen aus dem Kreis der 24 Mainzer Domkapitulare). Die oberste Verwaltungsbehörde hieß "Erfurter Regierung", unterstellt dem Mainzer Hofrat und der Hofkammer.