Werk
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
Gesetz vom 19.06.2024; Artikel 1 des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften; im Wesentlichen am 01.11.2024 in Kraft getreten