Werk
Digitale-Dienste-Gesetz
Gesetz vom 06.05.2024; Artikel 1 des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze; in Kraft getreten am 14.05.2024; setzt den Digital Services Act um, konkretisiert die zuständigen Aufsichtsbehörden, die Rechtspflichten der Diensteanbieter und die Konsequenzen bei Pflichtverletzungen.
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