Sachsen. Appellationsgericht (Zwickau)

1835 im Rahmen der Justizreform begründet, war es bis 1879 ein Mittelgericht im Königreich Sachsen mit Sitz in Zwickau. Der Sprengel des Appellationsgerichtes Zwickau umfasste den Rest des Erzgebirgischen Kreises sowie den Vogtländischen Kreis. Ihm waren eine Vielzahl unterschiedlicher Gerichte nachgeordnet.

Justizreform 1855: Dem Appellationsgericht Zwickau waren die sechs Bezirksgerichte Chemnitz, Augustusburg, Annaberg, Eibenstock, Zwickau und Plauen nachgeordnet. Diesen wiederum waren Gerichtsämter nachgeordnet, die Bezirksgerichte selbst waren Gerichtsämter für die Stadt ihres Sitzes.

1879 wurde das Appellationsgericht Zwickau aufgehoben und das Landgericht Zwickau an seiner Stelle eingerichtet.

Bezüge im Wissensnetz

Als Administrative Überordnung der Körperschaft beteiligt (1)

GND-Körperschaften

Administrative Überordnung der Körperschaft (1)

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Sitz (1)

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