Werk
Gesundheitsdatennutzungsgesetz (Entwurf)
Gesetzentwurf vom 01.11.2023 (Bt); Art. 1 des Entwurfs des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten vom 30.08.2023; sowohl der Entwurf des Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten als auch der in dessen Art. 1 enthaltene Entwurf des Gesetzes zur Nutzung von Gesundheitsdaten zu gemeinwohlorientierten Forschungszwecken und zur datenbasierten Weiterentwicklung des Gesundheitswesens erhielten zu diesem Zeitpunkt als Kurztitel den Namen Gesundheitsdatennutzungsgesetz sowie die Abkürzung GDNG