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Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz

Gesetz vom 15.11.2022; Artikel 3 des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme; im Wesentlichen am 19.11.2022 in Kraft getreten

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