Werk
Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
Gesetz vom 15.11.2022; Artikel 3 des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2023 und über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme; im Wesentlichen am 19.11.2022 in Kraft getreten