Hof Schulze Gehring
Bis 1406 unterstand der Hof den Edelherren von Ahaus, die dies Hoheitsrecht an die Fürstbischöfe in Münster abtreten mussten und diese wiederum 1803 an die Fürsten Salm-Salm und Salm-Kyrberg.
Bis 1406 unterstand der Hof den Edelherren von Ahaus, die dies Hoheitsrecht an die Fürstbischöfe in Münster abtreten mussten und diese wiederum 1803 an die Fürsten Salm-Salm und Salm-Kyrberg.